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Armer Jakob !

V2.0

 

Nun also auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte! Armer Jakob! Was wird man Dir noch alles antun? Dein Leben ist bei diesem Recht und dieser Auslegung offensichtlich keinen Pfifferling wert! Der Versuch der beiden hessischen Polizisten, durch Gewaltandrohung Dein Leben zu retten, wird nicht als ehrenwerte Nothilfe in einer Extremsituation gewertet sondern als unmenschliche Behandlung, als Vorstufe zur Folter! Das Folterverbot gilt absolut und auch dann, wenn dadurch Leben vernichtet wird, sagen diese ehrenwerten Richter des EGMR, mitleidslos, seelenlos und unberührt. Juristischer Wahnsinn! Juristischer Irrsinn! Der Europäische Gerichtshof für Mörderrechte! Moral und Recht sind halt zwei Paar Schuhe, versuchen deutsche Juristen abzuwiegeln. Das mag zwar stimmen, doch wenn Moral und Recht so meilenweit auseinander driften, wird die Unmoral zur Richtschnur, wird das Gesetz zum Unrecht, wird das Recht zur Fiktion!

 

Stirb schnell - armer, kleiner Jakob - in Deiner schon halb im Wasser stehenden Holzkiste. Stirb schnell, kann ich Dir nur raten, damit Du nicht erleben musst, dass die Bestrafung Deiner Nothelfer als Genugtuung für Deinen Peiniger gewertet wird! Genugtuung für  die "unmenschliche Behandlung" Deines Entführers, der Dich bestialisch folterte und Dich nicht freigeben wollte, der Dich gnadenlos vernichtete. Stirb schnell, denn was wäre eigentlich, wenn Du durch den Einsatz der beiden Nothelfer gerettet worden wärest? Du müsstest Dich als unerwünschtes, ja als unwertes  Leben fühlen. Du müsstest hilflos mit ansehen, wie Deine Lebensretter für ihre Tat zur Rechenschaft gezogen würden und unter Umständen für Jahre hinter Gittern für Deine Lebensrettung büßen müssten! Könntest Du mit dieser Hypothek weiter leben? Was wäre solch ein Leben noch wert? Ein Leben in einer Gesellschaft, die Dich nicht will, die mitleidslos von Dir verlangt, Dein Schicksal auszuhalten, weil Richter sich weigern zu differenzieren, zu unterscheiden zwischen Folter und lebensrettender Gewalt.

 

Stirb schnell!   Armer, kleiner Jakob!

 

Doch Halt! Halte noch ein bisschen durch, armer Jakob! Eine gute Fee in Gestalt des Bundesverfassungsgerichtes der Bundesrepublik Deutschland könnte kommen, Dich zu erretten. Denn dieses Gericht hat bereits vor Jahr und Tag entschieden, dass die Urteile des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) für Deutschland nicht bindend sind. Sie müssen nicht zwingend befolgt werden. Behörden und Gerichte dürfen von den Urteilen des EGMR abweichen, wenn sie anderer Meinung sind! Und das BVG selber müsste eigentlich anderer Meinung sein.  In seinem Urteil  zum NRW-Verfassungsschutzgesetz hat es bereits Schranken für die Grundrechte des Menschen wieder herausgekramt, so wie ich sie schon 1955 in der Schule gelernt habe:

 

Leib, Leben, Freiheit und Grundlagen menschlicher Existenz!

 

Leib und Leben! Höchste Güter des Menschen und der menschlichen Würde! Was also wiegt gegen Dein Leben auf? Die Drohung gegen Deinen Entführer, ihm noch nie erlebte Schmerzen zuzufügen, wenn er Dich nicht endlich freigibt? Der Kampf mit ihm um Dein Leben? Die "fundamentale Personalität" des Entführers, so wie sie Prof. Hassemer entdeckt zu haben glaubt? Welch ein Widersinn, welch ein Irrsinn, das gottgewollte Leben einer Idee opfern zu wollen! Einer Idee, die morgen schon durch eine noch fundamentalere und scheinbar höherwertigere ersetzt werden kann. Dein Leben jedoch, armer Jakob, ist einzig. Es ist durch nichts zu ersetzen. Wird es vernichtet, ist es für immer verloren, kann durch nichts und niemanden wieder erschaffen werden! Es bleibt, einmal vernichtet, für die Menschheit ein unvollendetes Fragment, ein verstoßenes Leben!

 

Halte also noch ein bisschen durch, armer Jakob. Vertraue darauf, dass verantwortungsvolle Juristen, die es in ihrem beruflichen Werdegang gelernt haben, Sachverhalte in feinster Ziselierung zu differenzieren und zu strukturieren, endlich auch zwischen Folter und lebensrettender Gewalt zu unterscheiden vermögen und Dir damit eine faire Chance geben, in Anstand und Würde Dein Leben zu bewahren.

 

Ulrich Perwass

 

p.s.

Gerade lese ich im Kölner Stadt-Anzeiger Nr. 171 vom 24.07.2008 auf Seite 6, dass das Bundesverfassungsgericht der Bundesrepublik Deutschland in einem Rechtsstreit ein neues Rechtsprinzip entwickelt hat, wonach in Einzelfällen Grundrechte ausgesetzt werden müssen, wenn sie die Betroffenen unnötig in eine kaum lösbare Konfliktlage bringen. Hierbei ging es zwar "nur" um eine gesetzlich erforderliche Ehescheidung nach dem Transsexuellengesetz, doch wer will schon bestreiten, dass Deine "kaum lösbare Konfliktlage", armer Jakob, als bestialisch gefoltertes Entführungsopfer und die ebenfalls "kaum lösbare Konfliktlage" der verantwortlich handelnden Polizeibeamten weniger konfliktfrei sei als die Gefühlslage eines 80jährigen Transsexuellen und seiner Ehefrau. Hoffen wir, dass mit dem neuen Rechtsprinzip doch langsam ein Umdenken in verantwortlichen Juristenkreisen stattfindet.  

 

 

 

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