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Unerträglich !

Kommentar zur Entschädigung für einen Kindermörder

durch Urteil des Frankfurter Landgerichtes vom 4. August 2011

V 6.0

 

Sehr geehrter Richter Hefter,

 

ein Personalchef eines großen deutschen Unternehmens hat einmal konstatiert, dass ein Gramm Charakter tausendmal mehr wert sei als 10 kg Sachwissen. An diesen Ausspruch musste ich denken, als ich von Ihrem Urteil im Schmerzensgeldprozess "Gäfgen gegen Land Hessen", dass Sie als Vorsitzender zu verantworten haben, hörte. Denn dieses Urteil ist in meinen Augen schlichtweg

unerträglich !

 

Diese Einschätzung schmerzt umso mehr, als ich über Sie im Internet nur beachtenswert gute Meinungen erfahren konnte: Vorsitzender der Stadtversammlung der Frankfurter Katholiken, somit oberster Laie der Katholiken, dreifacher Familienvater, ausgewiesenes Moderationstalent und so weiter und so fort. Was also trieb Sie nur dazu, dem Kindsmörder Gäfgen eine Entschädigungszahlung für angebliche Folter zuzusprechen? Was trieb Sie nur dazu die Arbeit des Verfassungsgerichtes in Karlsruhe zu übernehmen und dem Gäfgen die Verletzung seiner Menschenwürde zu bescheinigen? Haben Sie eigentlich nicht mitgekriegt, dass das Bundesverfassungsgericht diese Entscheidung sich vorbehalten hatte? Warum nur haben Sie so entschieden? Haben Referenten eines Verfassungsrichters Sie zu solch einem Urteil gedrängt? Haben etwa die Richter beim Bundesverfassungsgericht inzwischen Angst vor ihrer eigenen Courage bekommen? Warum dann dieses Urteil in der allgemeinen Urlaubszeit? Angst vor einer äußerst kritischen Öffentlichkeit? 

 

Dieses Urteil ist ein weiterer Niederschlag für die Eltern des Jakob von Metzler!

 

3.410 Euro Entschädigung

 

für den Mörder ihres Kindes, das die Polizisten nur retten wollten! Ein Judaslohn!

 

Was sagen eigentlich Ihre eigenen Kinder zu dem Urteil ihres Vaters?

 

"Würdest auch Du den Polizisten gnadenlos ins Gefängnis schicken, der nachweislich durch Bedrohung meines Entführers mein Leben gerettet hat? Würdest Du auch meinem Entführer Entschädigung zusprechen? Ist mein Leben in Deinen Augen weniger wert, als die Würde des Entführers? Hab ich denn keine Würde? Was ist das eigentlich, Deine Würde? Kommst Du etwa als Moses vom Berg Sinai?"

 

Und:

 

"Was ist das für ein Recht, das Dich als meinen Vater zwingt  den Kampf um mein Leben, meine Lebensrettung und meine Erlösung als Verbrechen gegen die unantastbare Würde des Menschen zu betrachten, meine Lebensretter somit als Verbrecher zu brandmarken und meinem Peiniger und Mörder Entschädigung für seine "Leiden" zuzusprechen? Hast Du, mein Vater, nicht an meine Schmerzen und Qualen gedacht, die ich vor meinem grausamen Tod erdulden musste. Hast Du nicht mein Schreien, Jammern und Klagen gehört, meine Rufe nach Hilfe und Erlösung aus meinen Schmerzen? Wie, Du hörtest nur das Jammern meines Mörders?  Du setztest deshalb den Kampf um mein Leben, den die beiden Polizisten verantwortungsvoll auf sich nahmen,  der Folter gleich? Was für eine Perversion der Werte und Begriffe! Welch pharisäerhafte Argumentation! Und Du machst das alles klaglos mit, mein Vater?"

 

Alle diese Fragen werden Sie ihren Kindern beantworten müssen, Herr Christoph Hefter! Und da wird Ihnen Ihr Sachwissen nicht weiterhelfen. Da ist Charakter gefragt! Charakter, der bereit ist, das eigene Wissen und die eigenen Einstellungen dazu zu hinterfragen! Hier speziell das Wissen um die "unantastbare Würde" des Menschen in Artikel 1 in unserem Grundgesetz.

 

Theodor Heuss, unser erster Bundespräsident, hat die unantastbare Würde in Artikel 1 GG  als eine "interpretierbare These" bezeichnet. Sie als Jurist haben als Dienstleister für unser Volk die Aufgabe der Interpretation  im Vertrauen darauf übertragen bekommen, dass der Schutz der Menschen sichergestellt wird. Dieses Vertrauen wird durch Ihr Urteil zutiefst erschüttert. Sie sind offensichtlich bereit, das Lebens eines Entführungsopfers für die angebliche Würde des Entführers zu opfern und somit den Würdemord als verfassungskonform zu akzeptieren. Das Volk hat Ihnen als Jurist diesen Opferauftrag nicht erteilt! Sie sind verpflichtet worden, das Volk vor den Tätern zu schützen! Wenn Sie das anders sehen, dann lassen Sie das Volk entscheiden! Befragen Sie doch einfach mal unser Volk statt zu einem Bahnhof in Stuttgart, einem Hafen in Köln oder einer Hochspannungsleitung im Thüringer Wald zur Arbeit unserer Elitejuristen:

 

"Wollt Ihr den Würdemord?"

 

Danach beugen Sie sich dem Referendum! Und sagen Sie nicht arrogant von oben herab, dass das Volk rein emotional entscheide und deshalb zu dumm sei, um rational den Begriff der Würde überhaupt zu erfassen! Das Volk verlangt, dass ein originäres Naturrecht der Würde des Menschen, das schon lange vor dem Recht moderner Rechtskultur bestanden hat, auch heute noch unbedingte Beachtung findet:

Ich meine das

Notwehrrecht

und damit verbunden die

Nothilfe.     

 

Professor Merkel schreibt:     

Schon der deutsche Philosoph Kant hat es gewusst:

Notwehr ist das »heiligste Recht«

 

Jeder Staat, der sich dieses Rechtes entledigt, wird zum Unrechtsstaat. Jede zwischenstaatliche Vereinbarung, die das leugnet und jede richterliche Entscheidung dagegen wird zum Verbrechen gegen die Würde des Menschen, jeder Richter zum ideologischen Schreibtischtäter.

 

Der Staat hat gar nicht die Möglichkeit, seine Beamten von diesem Naturrecht zu entbinden ohne selber zum Unrechtsstaat zu werden. Er muss die Nothilfe auch dann hinnehmen, wenn sie scheinbar gegen seine Gesetze verstößt. Das Naturrecht der Notwehr und Nothilfe steht über allem Recht. Früher haben das die Richter gewusst und mit den Formeln

 

übergesetzlicher Notstand

oder

rechtfertigender Notstand

 

berücksichtigt. Heute glauben die abgehobenen Juristen sich gottgleich über das Naturrecht hinwegsetzen zu können. Das "ach so dumme" Volk erkennt dieses mörderische Fehlverhalten, das selbst kleine Kinder bedenkenlos einer rigiden Ideologie opfern will und sie dadurch in ihrem Verließ beistandslos verrecken lässt. Der Mörder erhält anschließend auch noch eine Entschädigung für das Ungemach der versuchten Gefahrenabwehr durch die Polizei. Der Würdemord wird so zum Symbol moderner Rechtskultur!

 

Ihre lauwarme Entschuldigung für dieses unbegreifliche Urteil suchen Sie nun in der Entscheidung der Großen Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, die angeblich die zügige Abwicklung der Schmerzensgeldklage des Kindermörders Gäfgen anmahnt. Sie wissen doch genau, dass Sie jedes Recht haben, solch ein Urteil zu ignorieren und strittige Fragen dem Bundesverfassungsgericht vorzulegen! Was also soll die übereifrige und beflissen devote Entscheidung? Warum nur als Familienvater dreier Kinder solch ein unverständliches Verhalten? Kommen Sie mir nicht mit der naiven Erkenntnis, dass unser Recht manchmal schwer erträglich sein kann! Warum nur soll es für das Opfer schwer erträglich sein? Der Täter hat mit seinem Eingriff in den Rechtsfrieden sein Täterrisiko zu tragen! Wenn jemand also über schwer erträgliches Recht zu klagen hat, dann doch er! Er muss auch einen tiefen Eingriff in seine Würde erdulden! Alles andere kann nur zur Perversion unseres Rechts führen! Wir sehen so am Fall Gäfgen, welche Weiterungen die pervertierte Interpretation des Würdebegriffes führen kann und müssen befürchten, dass dies noch nicht das Ende ist!

 

Sie sind, Herr Christoph Hefter, als integrer Bürger bekannt und allseits geehrt und geachtet. Ich will mit dieser Kritik an Ihrem Urteil kein Zweifel an Ihrer Person in die Welt setzen. Ich hoffe und wünsche nur, dass Sie selber einmal den Schaden erkennen mögen, den Ihr Urteil angerichtet hat. Es hat das Vertrauen in unsere Justiz schwer beschädigt und die Würde unseres Volkes durch die fundamentale Unterstützung des Würdemordes  zutiefst beleidigt.  

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Ulrich Perwass

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ps:

 

Meine Frau wies mich auf das Leserforum des Kölner Stadt Anzeigers vom 15. August 2011, Seite 12 hin. Dort schrieb zum Thema der Leser Rolf D. aus Köln folgendes:

 

Ein dänisches Sprichwort passt wie angegossen:

 

"Die Tugend sitzt in der Mitte !" sagte der Teufel

und setzte sich zwischen zwei Juristen. 

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pps:

Ortwin Ennigkeit bei "Beckmann" im Ersten
 

In seiner Sendung am Donnerstag, den 15.09.2011 hatte Reinhold Beckmann den Kriminalhauptkommissar Ortwin Ennigkeit zu Gast. Dieser schildert dort, wie er den Entführer und Mörder des Jakob von Metzler dazu brachte, ihm den Aufenthaltsort seines Opfers zu verraten. Ich konnte mir endlich selbst ein Bild von dem Manne machen, der lediglich ein Kind vor dem sicheren Tode aus den Klauen seines Entführers retten wollte und der deswegen von einem deutschen Gericht wegen Nötigung eines Tatverdächtigen verurteilt wurde. Dieses Urteil des Frankfurter Landgerichtes schlug damals hohe Wellen und setzte eine breite Diskussion über den Würdemord in Gang, die bis heute anhält und die durch das letzte Urteil des Frankfurter Landgerichtes über die Entschädigungszahlung an den Mörder erneut angefacht wurde.  

 

Die Sendung können Sie hier mit einem Klick einsehen.

 

Ortwin Ennigkeit wird ab Minute 38 interviewt. Mit der Maus können Sie sich am unteren Bildrand bis zu dieser Minute vortasten.

 

Ortwin Ennigkeit hat seine Gedanken zum Fall in einem Taschenbuch niedergeschrieben, das am 12. September 2011 veröffentlicht wurde:

 

Um Leben und Tod:

Wie weit darf man gehen, um das Leben eines Kindes zu retten?

Der Fall Jakob von Metzler - Protokoll eines Verbrechens

von Ortwin Ennigkeit und Barbara Höhn.

 

Das Buch ist auch bei Amazon zu haben.

 

Über Ortwin Ennigkeit:

Geboren 1953. Familienvater von vier Töchtern. Seit 37 Jahren Polizist. 10 Jahre tätig als stellvertretender Kommissariatsleiter gegen Raub, Erpressung, Geiselnahme und Entführung in Frankfurt. Ab 2007 Kommissariatsleiter gegen Eigentumskriminalität und anschließend verantwortlich für den Aufbau eines Kommissariats "Operative Kräfte".

 

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ppps:

 

Würdemord versus Sozialkontrakt

V 1.0

 

In einer Podiumsdiskission unter dem Titel "Darf der Staat foltern?" am 28.06.2001 im Audimax der Humboldt Universität zu Berlin fand ein Streitgespräch zwischen dem leider allzu früh verstorbenen

 

Professor Dr. Winfried Brugger, LL.M.

und

Professor Dr. Bernhard Schlink

unter Leitung des

Bundesverfassungsrichters a.D. Prof. Dr. Dr. h.c. Dieter Grimm, LL.M.(Harvard)

 

statt. Daraus möchte ich das prophetische Schlusswort Professor Bruggers zitieren, das fünfzehn Monate später seinen Bezug auf eine grausame Realität fand:

 

Zitat:

Brugger:

Was mich treibt, ist, dass ich glaube, dass die Gesetzeslage, so wie sie besteht, für die Fallgestaltung, die ich beschreibe und die real werden kann, nicht gerecht ist, ungeheuerlich ist. Und deshalb mache ich auf diesen Sachverhalt aufmerksam. Und Luhmanns Ironie, wie ich zu Beginn versuchte zu sagen, ist eine solche, die man sich nur leisten kann, wenn man nicht Jurist ist. Ich bin Jurist. Ich habe es mit hard cases zu tun. Der Systemtheoretiker kann sich zurückziehen in die Wolken und auf die armen Juristen gucken, die diese Sachverhaltslagen, oft unter Zeitdruck, entscheiden müssen. Wir müssen hier eine angemessene, richtige Lösung finden, und zwar nicht für einen Kriegszustand, wenn Chaos und Bürgerkrieg herrscht, sondern in jedem einzelnen Fall, auch in dem Konflikt eins gegen eins. Nur wenn wir utilitaristisch denken, kommt es auf die Zahl der Opfer an, nicht, wenn wir kantisch denken. Dort herrscht eine klare Prinzipienethik, das Recht muss dem Unrecht nicht weichen, wer die Freiheitsgrenzen überschreitet, darf mit Zwang in die Grenzen des Recht zurückgestoßen werden. Kantisch heißt die Konfliktlösung auch im Fall eins gegen eins: Das Recht muss gewahrt bleiben. Darf ich noch ein kleines Schlusswort sagen? Ich will das tun, indem ich Ihnen einen Satz von Jean Améry vorlese, das war jemand, der im KZ saß. 1943-45 saß er in Auschwitz und wurde dort gefoltert. Er hat später ein Buch geschrieben mit dem Titel "Jenseits von Schuld und Sühne - Bewältigungsversuche eines Überwältigten" [1950, Taschenbuchausgabe 1977], nämlich eines durch Folter Überwältigten. Er hat sein Foltererlebnis im KZ folgendermaßen beschrieben. Möglicherweise wird durch die Folter die Menschenwürde verletzt. "Doch bin ich sicher, dass [der Gefolterte] schon mit dem ersten Schlag, der auf ihn niedergeht, etwas einbüßt, was wir vielleicht vorläufig das Weltvertrauen nennen wollen." Weltvertrauen ist "die Gewissheit, dass der andere aufgrund von geschriebenen oder ungeschriebenen Sozialkontrakten mich schont, genauer gesagt, dass er meinen physischen und damit auch metaphysischen Bestand respektiert. Die Grenzen meines Körpers sind die Grenzen meines Ichs." [AaO, S. 44] Haben Sie gemerkt, dass Jean Améry hier von dem ungeschriebenen Sozialkontrakt spricht? Das ist der Sozialkontrakt, den die Philosophie als Gesellschaftsvertrag beschreibt. Und dieser Gesellschaftsvertrag oder Sozialvertrag besagt, dass in einem Konflikt zwischen einem Rechtsbrecher und dem Opfer der Rechtsbrecher nicht gewinnen können soll. Und der zweite Sozialkontrakt besagt hier, dass der das Zwangsmonopol in Anspruch nehmende Rechtsstaat sich nicht so stark binden darf, dass durch die Organisation der Staatsgewalt in Fällen wie diesem das Schutzniveau unter das heruntersinkt, das der Bürger mittels seines Naturrechts, das wir inzwischen im Notwehrrecht finden, ansonsten hätte.

Ende des Zitates

 

Am 27. September 2002 wurde Jakob von Metzler entführt.

Am  1. Oktober 2002 drohte Kriminalhauptkommissar Ortwin Ennigkeit dem Entführer Schmerzen an, wenn dieser nicht endlich den Aufenthaltsort seines Opfers offenbart.

 

 

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pppps:

Pikuach Nefesh

V 1.0

 

"Pikuach Nefesh" besagt, dass die Rettung von Leben das höchste Prinzip jüdischer Ethik ist. Es steht über allen religiösen Gesetzen und Vorschriften.

 

In seinem Leitartikel  in der WELT AM SONNTAG vom 16. Oktober 2011 zum Austausch des israelischen Soldaten Schalit gegen 1027 palästinensische Terroristen begründet der politische Redakteur Richard Herzinger diesen scheinbar ungleichen Handel mit eben diesem höchsten Prinzip. Sein Artikel beginnt mit einer Selbstverständlichkeit. Ich zitiere:

 

"Der zivilisatorische, humane Standard einer Gesellschaft lässt sich nicht zuletzt daran ermessen, wie hoch sie den Wert des individuellen Menschenlebens einschätzt."  

 

Unsere Geistesgrößen, und dazu zählen sich auch häufig höchstrangige Juristen, betonen immer wieder die Gemeinsamkeit christlich-jüdischer Werte und Wurzeln unseres kulturellen Lebens. Einer der Eckpfeiler eben dieses kulturellen Lebens ist unsere nach der ungeheuerlichen Katastrophe des Holocausts entstandene Rechtskultur, die die unantastbare Würde eines jeden Menschen zum höchsten Wert erklärt. Die zur Zeit übliche Interpretation dieses Wertekonstruktes durch unsere Juristen und hier speziell durch das Frankfurter Landgericht im Fall Daschner und Ennigkeit missachtet jedoch sträflich die humanen Wurzeln dieses Denkgebäudes im "Pikuach Nefesh" des jüdischen Glaubens und der "Notwehr und Nothilfe" der abendländischen Philosophie. Das Recht auf Leben wird interpretativ aus der unantastbaren Würde ausgelagert, da es nach Juristenmeinung erst im Artikel zwei des Grundgesetzes speziell behandelt wird. Die Würde des Täters wird so schützenswerter als das Leben des Opfers, die versuchte Lebensrettung zum Verbrechen, die nothelfenden Polizisten  zum Verbrecher und ihr Tun zum Entschädigungsgrund für den Mörder. Ein Mord wird so im Schutze der Täterwürde zum "Lebensrisiko des Opfers" wie immer wieder ein ehemaliger Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichtes lauthals verkündete. Damit aber wird der Mord aus Würde, der 

 

Würdemord,

zum Symbol unserer Rechtskultur.

 

"Pikuach Nefesh" hat in unserer Rechtskultur offensichtlich keinen Platz! Wollen wir das?

 

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ppppps:

 

Entschädigung für Entführer und Kindsmörder!

 

Das Oberlandesgericht Frankfurt hat am 10. Oktober 2012 letztinstanzlich entschieden, dass das Land Hessen einem Kindesentführer und Mörder 3000 Euro Entschädigung für die durch die Polizei versuchte Gefahrenabwehr zum Schutze des Entführungsopfers Jakob von Metzler zahlen muss. Die Androhung von Gewalt sei nicht als Nothilfe sondern als Folter und damit als vorsätzliche Amtspflichtverletzung zu bewerten. Die Würde des Täters sei durch die unmenschliche Vernehmungsmethode zutiefst verletzt. Das Recht auf Leben des Kindes müsse als nachrangig hingenommen werden. Seine Qualen im Todeskampf und sein letztes bisschen Hoffnung auf Rettung durch die Polizei spielten im Urteil keine Rolle. Ein Menetekel für zukünftige Opfer eines Gewaltverbrechers! Polizeirecht, Strafrecht, Strafprozessrecht und Artikel 1 des Grundgesetzes dienen als Hilfs- und Rechtfertigungsmittel zur Beihilfe zu einem Mord durch zu unterlassende Hilfeleistung. Das Ergebnis ist der Würdemord! Ein moderner, kulturspezifischer Opfermord! Erfunden von unseren Rechtsgelehrten 3800 Jahre nach der Abkehr von Menschenopfern. Was haben Juristen bloß aus unserem Rechtsstaat gemacht, der sich mit seinem Grundgesetz gleichsam als Vermächtnis der Millionen Opfer des Holocausts am 23. Mai 1949 dem Schutze seiner Bürger vor verbrecherischer Gewalt verpflichtete. Noch 1988 war dieser Gedanke im Entführungsfall Denis Mook präsent, als bereits der Staatsanwalt in diesem gleichartigen Falle die Ermittlungen gegen Polizeibeamte wegen übergesetzlichen Notstandes einstellte. Heute ist nur noch der 23. Januar als Gedenktag zum Holocaust mit tiefgründigen Reden von dem einstmaligen Schwur zum Schutze des Lebens übrig geblieben, denn es wird wieder fleißig "geopfert". "Lebensrisiko" nennt man dies heute. Der Wert des Lebens eines Entführungsopfers wird zum Ramschniveau gehandelt! Es ist noch nicht einmal eine Drohung, geschweige denn eine Ohrfeige wert!

Doch es gibt auch verantwortungsvolle Stimmen. Ich erwähne hier die Bundestagsabgeordnete der SPD Marlene Rupprecht:

 

"Der Respekt vor dem Leben -

das ist doch unsere Lektion aus der Nazizeit!"

 

 

Zum Entführungsfall Denis Mook im Jahre 1988:

 

Video zum Fall Denis Mook

Hamburger Abendblatt

sternTV

BILD

 

 

 

Trilogie Würdemord:

 

Vor eigener Tür

Ehrenmord und Würdemord

 

Würdemord!

Mord aus höchsten Beweggründen

 

Würdemord - Begriffsdefinition

 

 

Zum Würdemordproblem:

Zum Würdemordproblem ist in der Wochenzeitung "Die Zeit" eine scharfsinnige und geschliffene juristische Replik von Prof. Dr. Reinhard Merkel erschienen, die die zur Zeit im Rechtswesen dominierende Argumentationskette führender Juristen für den Würdemord ad absurdum führt:

Reinhard Merkel, Folter als Notwehr,  Die Zeit,  Nr. 11,  6.3.2008

Der Autor ist Professor für Strafrecht und Rechtsphilosophie an der Universität Hamburg.

 

Zur Rettungsfolter:

Ich mag dieses Wort "Rettungsfolter" nicht, da es den offensichtlich notwendigen Kampf um das Überleben eines Entführungsopfers in die Nähe der unbedingt abzulehnenden Folter stellt. Der Ausdruck "Überlebenskampf" beschreibt meiner Meinung nach eindeutiger die extreme Notsituation, in der dem Entführungsopfer ohne "Wenn und Aber" geholfen werden muss! Trotzdem sollten Sie den umfassenden Artikel von Prof. Winfried Brugger lesen.

 

Winfried Brugger:

Einschränkung des absoluten Folterverbots bei Rettungsfolter?

 

Würdemord versus Sozialkontrakt

 

 

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