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Fernsehfilm im ZDF zum Würdemord

 

Der Fall Jakob von Metzler

V 2.2

 

Am 27. September 2012 jährte sich zum zehnten Male die Entführung des elfjährigen Bankiersohnes Jakob von Metzler. Kein anderer Kriminalfall hat die Öffentlichkeit so sehr beschäftigt wie gerade dieser, da hierbei eine Ungeheuerlichkeit unseres Rechtssystem, so Prof. Dr. Winfried Brugger, zu Tage trat, wie sie schlimmer seit der Katastrophe des Holocausts nicht denkbar war:

 

Der Kampf zweier Polizisten mit dem gefangenen Entführer um das Leben des Entführungsopfers wurde von den Gerichten als Folter bzw. Vorstufe zur Folter gewertet. Das Entführungsopfer müsse in einem solchen Falle im Stich gelassen, d.h. "geopfert" werden, da die Würde des Täters höher zu bewerten sei als das Recht auf Leben seines Opfers! Eine Abwägung zwischen der Würde des Täters und der Würde seines Opfers dürfe nicht einmal gedacht werden, da die unantastbare Würde des Menschen nach Artikel 1 GG abwägefest sei! Die Hilfeleistung, so wie sie die beiden Polizisten durchgeführt haben, sei daher grundsätzlich verboten, die Vorschriften der Notwehr und Nothilfe hier nicht zulässig.

 

Ich bin kein Jurist, aber in meinen Augen ist diese "Ungeheuerlichkeit" im Namen der unantastbaren Würde des Menschen Beihilfe  zum Mord durch zu unterlassende Hilfeleistung, mit einem Wort also

 

Würdemord!

 

Die Interpretation des Würdebegriffes durch die deutsche Justiz hat den Unwillen des Volkes hervorgerufen und die Diskussion um diesen Kriminalfall angefacht, denn schon der deutsche Philosoph Kant hat, wie der Professor für Strafrecht und Rechtsphilosophie Dr. Merkel schreibt, vor langer Zeit konstatiert:

 

Notwehr ist das "heiligste" Recht!

 

Wer dieses Recht leugnet stellt sich jenseits von Sitte und Moral, denn der Sinn des Lebens ist das Leben und nicht ein wie auch immer geartetes Wertekonstrukt! Die abartige, ins Maßlose übersteigerte Deutung solcher Wertekonstrukte hat sich in der Vergangenheit etwa beim Holocaust wie auch in der Gegenwart beim Ehrenmord dem Leben immer entgegengestellt und zahllose "Opfer" gefordert.

 

Es wird Zeit, dass die eingefahrene "ungeheuerliche" Lehrmeinung der meiner Meinung nach fehlgeprägten Juristen überprüft und korrigiert wird. Lassen wir das Volk entscheiden! Dies ist der Souverän und nicht eine Handvoll Juristen! Befragen wir also unser Volk wie etwa zu einem Bahnhof in Stuttgart, einem Hafen in Köln oder einer Hochspannungsleitung im Thüringer Wald zur Arbeit unserer Elitejuristen:

 

"Wollt Ihr den Würdemord?"

 

Eine gute und preiswerte Gelegenheit dazu bietet die nächste Bundestagswahl, bei der auf einem gesonderten Stimmzettel jeder Bürger seine Meinung zum Würdemord kundtun könnte.

 

In der Zwischenzeit sollte der Bundespräsident Gauck, so wie es bei uneigennützigen Lebensrettern schon immer guter Brauch war und ist, den beiden Polizisten

 

Wolfgang Daschner

und

Ortwin Ennigkeit

 

das Bundesverdienstkreuz verleihen. Sie haben beide durch ihren selbstlosen Einsatz uns auf die Ungeheuerlichkeit der derzeitigen Rechtslage hingewiesen. Sie haben dabei im Gegensatz zu manchem Richter überaus starken Charakter gezeigt, persönliche Nachteile für sich und ihre Familien klaglos in Kauf genommen und für unsere Polizei eine Vorbildfunktion erfüllt!

 

Mit großer Mehrheit verabschiedete der Bundestag der Bundesrepublik Deutschland am Donnerstag, den 19. Juli 2012 eine Resolution, in der die Bundesregierung aufgefordert wird, bis zum Herbst 2012 einen Gesetzentwurf zur Beschneidung vorzulegen, in dem "eine medizinisch fachgerechte Beschneidung von Jungen ohne unnötige Schmerzen grundsätzlich zulässig" ist. Weiterhin heißt es dort, dass das Kindeswohl, die körperliche Unversehrtheit, die Religionsfreiheit sowie das Erziehungsrecht der Eltern berücksichtigt werden müssen. Der Deutsche Bundestag, dem das Kindeswohl so sehr am Herzen liegt, sollte zum zehnten Jahrestag der Entführung Jakob von Metzlers jetzt wenigstens auch eine Resolution gegen die derzeitige ungeheuerliche Rechtslage verabschieden, die die unantastbare Würde des Menschen aus Artikel I GG so menschenunwürdig interpretiert, dass sie durch den Würdemord zur Chimäre verkommt. In dieser Resolution sollte die Bundesregierung aufgefordert werden, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der das Recht auf Leben zuverlässig gegen das Verbrechen absichert, indem Notwehr und Nothilfe als zulässiges Recht bei der Gefahrenabwehr durch die Polizei anerkannt wird. Notfalls müsste durch eine Volksabstimmung (s.o.) das Grundgesetz geändert werden.

 

Das ZDF hatte zum zehnten Jahrestag der Entführung des Jakob von Metzler einen bedenkenswerten Fernsehfilm mit Robert Atzorn in der Rolle des Polizeivizepräsidenten Wolfgang Daschner fertiggestellt. Dieser Film

 

Der Fall Jakob von Metzler

 

 wurde am Montag, den 24. September 2012 im ZDF ausgestrahlt. Über 6 Millionen Zuschauer sahen diese realitätsnahe Dokumentation. Sie enthielt sich überbordender emotionaler Effekte und war gerade deshalb eine zeitgeschichtliche Mahnung, das Problem Würdemord in unserem Rechtsstaat jetzt endlich ernsthaft anzugehen. Das bisherige Wegducken der Justiz vor dieser aufgezeigten "Ungeheuerlichkeit" durch scheinbar formaljuristisch korrekte Urteile beschädigt das Vertrauen in unseren Rechtsstaat. Zeigen Sie Charakter, verehrte Richter, im noch anstehenden Entschädigungsprozess "Entführer und Mörder gegen das Land Hessen", indem Sie das Problem Würdemord dem Bundesverfassungsgericht zur hoffentlich menschenwürdigen Klärung vorlegen. Folgen Sie ihrem Gewissen und dem Lebensrecht Ihrer eigenen Kinder. Unser Volk ist nicht zuletzt auch eine Solidargemeinschaft! 

 

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ps:

Jakobs Opfer:

 

Stirb schnell armer, kleiner Jakob, stirb schnell, denn Du stirbst der Würde wegen, der unantastbaren Würde wegen, die wir als Idol hoch vor uns hertragen, so hoch, dass ein kleines, erbärmliches, würdeloses Kind wie Du sie nicht erreichen kann.

Stirb schnell!  Armer Jakob! 

 

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pps:               Frei nach Johann Wolfgang von Goethe aus "West-oestlicher Divan":

 

Der Versuch, das "Himmlische, Ewige, Unantastbare" in den Körper irdischer Absichten einzuzwängen, begibt sich am Ende gänzlich des Heiligen.

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ppps:

Pikuach Nefesh

"Pikuach Nefesh" besagt, dass die Rettung von Leben das höchste Prinzip jüdischer Ethik ist. Es steht über allen religiösen Gesetzen und Vorschriften.

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pppps:

Richard Herzinger

 

"Der zivilisatorische, humane Standard einer Gesellschaft lässt sich nicht zuletzt daran ermessen, wie hoch sie den Wert des individuellen Menschenlebens einschätzt."

 

 

 

Trilogie Würdemord:

Vor eigener Tür

Würdemord!

Würdemord - Begriffsdefinition

 

Weitere Kommentare:

Würdemord oder Notwehr?

Phänomen Würdemord!

Verfassungsbruch Würdemord

 

 

Zum Würdemordproblem:

Zum Würdemordproblem ist in der Wochenzeitung "Die Zeit" eine scharfsinnige und geschliffene juristische Replik von Prof. Dr. Reinhard Merkel erschienen, die die zur Zeit im Rechtswesen dominierende Argumentationskette führender Juristen für den Würdemord ad absurdum führt:

Reinhard Merkel, Folter als Notwehr,  Die Zeit,  Nr. 11,  6.3.2008

Der Autor ist Professor für Strafrecht und Rechtsphilosophie an der Universität Hamburg.

 

Zur Rettungsfolter:

Ich mag dieses Wort "Rettungsfolter" nicht, da es den offensichtlich notwendigen Kampf um das Überleben eines Entführungsopfers in die Nähe der unbedingt abzulehnenden Folter stellt. Der Ausdruck "Überlebenskampf" beschreibt meiner Meinung nach eindeutiger die extreme Notsituation, in der dem Entführungsopfer ohne "Wenn und Aber" geholfen werden muss! Trotzdem sollten Sie den umfassenden Artikel von Prof. Winfried Brugger lesen.

 

Winfried Brugger:

Einschränkung des absoluten Folterverbots bei Rettungsfolter?

 

Würdemord versus Sozialkontrakt

 

 

 

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